Auf einen Blick

Grund- & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A: 250 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer B: 290 v.H. ab dem 01.01.2025 140 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer: 350 v.H.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 06.12.2023.pdf

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 12.11.2024

Hundesteuer

Gebühren laut Satzung vom 01.01.2013

1. Hund jährlich 110,00 EUR

2. Hund jährlich 220,00 EUR
    und jeder weitere Hund

3. Kampfhund 530,00 EUR

4. Zwingersteuer 220,00 EUR

Die Hundesteuer wird monatlich erhoben. Sie ist 1x im Jahr fällig.

Kindergartenbeiträge bzw. TAKKI-Gebühren ab dem 01.09.2013

Ganztagesbetreuung:

Für Kinder, die an einzelnen Wochentagen fest für die Ganztagesbetreuung Ü3 angemeldet sind (mindestens 2 Tage) und ansonsten die Regelgruppe/Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten besuchen, wird für den jeweiligen Wochentag 1/5 der jeweiligen Gebühren berechnet.

Die Kosten für das Mittagessen betragen pro Portion 3,50 Euro.

TAKKI-Modell:

Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren bei einer Tagespflegeperson im Rahmen der Kooperation zwischen der Gemeinde und dem Tages- und Pflegeelternverein e.V. Sindelfingen werden die Beiträge auf die tatsächliche Betreuungszeit umgerechnet.

Tagespflegepersonen erhalten pro Betreuungsstunde 5,00 Euro.

Monatliches Entgelt: Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden x 5,00 € x 4,3 Wochen.

Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Magstadt-aktuelle Elternbeiträge

Wasserpreise

Wasser
Einheitsgebühr ab 2009: (EUR / cbm) 1,40 EUR + 7,0 %: 1,50 EUR
Einheitsgebühr ab 2013: (EUR/cbm) 1,55 EUR + 7,0 %: 1,66 EUR
Einheitsgebühr ab 2016: (EUR/cbm) 1,70 EUR +7,0 %: 1,82 EUR

Grundgebühren Zähler
Qn 2,5 EUR / Monat: 0,50 EUR 7,0 %: 0,54 EUR
Qn 6,0 EUR / Monat 0,50 EUR 7,0 %:  0,54 EUR
Qn 10,0 EUR / Monat 0,70 EUR 7,0 %:  0,75 EUR
Qn 25,0 EUR / Monat 16,90 EUR 7,0 %:  18,08 EUR

Bauwasserzähler
Verbrauchsgebühr EUR / cbm (siehe Einheitsgebühr) 

Standrohr
Mietpreis pro Tag EUR / Monat (siehe Grundgebühr Zähler) 

Schmutzwasser   
Einheitsgebühr EUR / cbm 2,30 EUR ab 01.01.2018

Niederschlagswasser
EUR / qm 0,37 EUR ab 01.01.2017

Wasserversorgungsbeitrag
(je Quadratmeter Geschossfläche)
EUR / qm 5,00 EUR + 7,0 %: 5,35 EUR

Abwasserbeitrag bei zentraler Abwasserbeseitigung
(je Quadratmeter Geschossfläche)    
1. für den öffentlichen Abwasserkanal EUR / qm 8,50 EUR
2. für den mech.-bio. Teil des Klärwerks EUR / qm 3,20 EUR
insgesamt EUR / qm 11,70 EUR

Hinzu kommen noch die Herstellungskosten für den Kanal- und den Wasserhausanschluss ab Hinterkante Gehweg (im Privatgrundstück).