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Fundsachen
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/Finderin nicht wahrgenommen, oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln Gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sache.
- 1 Laubbläser
- 1 Tasche mit Pinseln orginal verpackt u.a.
- Kinderradhelm
- Fahrradakku
- Fahrradschloß
- Laufrad
- div. Schlüssel
Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte bei der Gemeinde Magstadt, Marktplatz 1, Gemeindekasse, Telefon Nr. 9458-66 geltend zu machen.